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Auto/Elektromobilität

Die neuen Steuervorteile für Elektroautos

Der Gesetzgeber setzt zum Erreichen der Klimaziele verstärkt auf  Elektromobilität und wurde eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Betrieb von Elektroautos beschlossen.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den steuerlichen Maßnahmen um folgende:

Entfall der Normverbrauchsabgabe

Personenkraftwagen, die elektrisch oder elektrohydraulisch betrieben werden, sind von der NOVA befreit

Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die Antriebsleistung des Elektromotors unterliegt nicht der Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer

Kein Sachbezug bei Privatnutzung durch Dienstnehmer oder GmbH-Geschäftsführer

Bei Privatnutzung eines dienstgebereigenen PKW`s  sind grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten, maximal €  960,- als monatlicher geldwerter Vorteil der Lohn-/Einkommensteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Zusätzlich wird der Sachbezug zur  Bemessungsbasis für die DB, DZ und Kommunalsteuer gerechnet.

Bei reinen Elektroautos entfällt die Hinzurechnung des Sachbezuges zur Gänze.

Vorsteuerabzug für Elektroautos

Für die Anschaffung und den Betrieb von reinen Elektroautos besteht – bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen – die Möglichkeit zum vollen Vorsteuerabzug, sofern die Anschaffungskosten (inkl. Ust) bis € 40.000,- betragen.

Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.001,- und  € 80.000,- wird zwar der volle Vorsteuerabzug zugelassen, jedoch ist der € 40.000,- übersteigende Betrag als Eigenverbrauch zu besteuern.

Bei Anschaffungskosten über € 80.000,- steht von vornherein kein Vorsteuerabzug zu.

 

Neben diesen steuerlichen Maßnahmen gibt es eine Anschaffungsförderung in Höhe von bis zu  € 4.000,- im Rahmen der Förderungsoffensive von „Klima:aktiv mobil“ über die Kommunalkredit Austria.

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